Piloten der spanischen Fluggesellschaft Air Nostrum streiken ab sofort, Bodenpersonal an spanischen Airports streikt über Ostern. Zahlreiche Flüge werden ausfallen oder verspätet starten. Betroffene Passagiere haben Recht auf Versorgungsleistungen und teilweise finanzielle Entschädigung
Berlin, 15. April 2019. In vielen deutschen Bundesländern starten heute die Osterferien. Doch insbesondere für Spanien-Reisende könnte der Urlaub zur Belastungsprobe werden. Denn seit heute streiken die Piloten der Fluggesellschaft Air Nostrum und über Ostern legt das spanische Flughafen-Bodenpersonal die Arbeit nieder. Welche Rechte betroffene Passagiere haben, erklärt Laura Kauczynski. Sie ist Expertin für Fluggastrechte des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals, AirHelp (www.airhelp.com):
“Ab heute werden die Piloten der Iberia-Tochter Air Nostrum für drei Tage streiken. Die Airline fliegt unter anderem auch deutsche Ziele wie Frankfurt am Main an und verbindet Mallorca mit vielen spanischen Städten. Am Ostersonntag sowie am 24. April wird zudem das Bodenpersonal an den spanischen Flughäfen die Arbeit niederlegen. Dadurch drohen zahlreiche Flüge in den Osterferien auszufallen oder nur verspätet zu starten. Passagiere, die nach Spanien reisen wollen, sollten unbedingt die aktuelle Lage beobachten und regelmäßig den Status ihres Fluges überprüfen.
Betroffene Fluggäste haben unter Umständen Anspruch auf Versorgungsleistungen vor Ort: Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder auch zwei Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Sollte die Wartezeit Mitternacht überschreiten, müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Wir raten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern.
Das Recht auf eine finanzielle Entschädigung auf Grundlage der EU-Verordnung EG261/2004 haben allerdings nur von den Air Nostrum-Streiks betroffene Passagiere. Anders als Streiks von Airlinepersonal gelten Streiks des Flughafenpersonals nämlich als außergewöhnliche Umstände, die die Fluglinien von ihrer Pflicht befreien, Entschädigungen bei Flugproblemen auszahlen zu müssen.
Reisende, deren Air Nostrum-Flüge gestrichen werden, haben hingegen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Gleiches gilt für Passagiere, deren Flüge ihr Ziel erst mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen. Im April diesen Jahres urteilte der Europäische Gerichtshof, dass selbst ein unangekündigter Streik des Airline-Personals keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreit, Entschädigungen auszahlen zu müssen.”
Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.